Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage: Wie genau funktioniert das eigentlich mit einem Pflichtverteidiger in Neuss? Wird der automatisch gestellt oder muss man da selbst aktiv werden? Ich habe im Bekanntenkreis gehört, dass es Unterschiede gibt, und würde das gerne besser verstehen.
Hi Joachim,
ein Pflichtverteidiger wird in bestimmten Fällen automatisch beigeordnet, zum Beispiel wenn es um schwerere Delikte geht oder wenn die rechtliche Situation zu kompliziert ist. In manchen Situationen kannst du dir aber auch selbst einen Anwalt aussuchen, der dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wird – das heißt, du musst nicht unbedingt den erstbesten nehmen, den das Gericht auswählt. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen vorliegen (z. B. bestimmte Strafandrohung oder Untersuchungshaft).
Genau, Melian hat das gut erklärt. Ich würde dir aber raten, dich frühzeitig zu informieren, denn gerade in Neuss gibt es Anwälte, die auf Strafrecht spezialisiert sind und auch als Pflichtverteidiger tätig werden. Ein Beispiel wäre diese Kanzlei: https://tzelepis.de/pflichtverteidiger-neuss/ . Dort findest du auch konkrete Infos, wann ein Pflichtverteidiger beantragt werden kann und wie das Ganze abläuft.
So vermeidest du, dass dir einfach jemand beigeordnet wird, den du vielleicht gar nicht kennst.
Danke euch beiden für die ausführlichen Antworten! Das mit der Möglichkeit, selbst jemanden auszuwählen, wusste ich so noch gar nicht – ich dachte immer, man bekommt einfach automatisch jemanden gestellt. Dann macht es ja wirklich Sinn, sich im Vorfeld zu informieren, damit man im Ernstfall nicht überrascht wird. Den Link schaue ich mir auf jeden Fall mal an.